„Was ich heute bin, ist ein Hinweis auf das, was ich gelernt habe,
aber nicht auf das, was mein Potential ist.“
Virginia Satir
Einzelfallhilfe ist eine Leistung nach dem SGB IX im Rahmen der sozialen Teilhabe
(Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX).
Benötigen Menschen aufgrund seelischer und/oder körperlicher Leiden Unterstützung im Lebensalltag, können sie nach Antragstellung beim zuständigen Sozialamt und Prüfung des Anspruchs die
Kostenübernahme für eine Einzelfallhilfe erhalten.
Als Einzelfallhelferin unterstütze ich Sie praktisch und beratend in allen Bereichen, in denen Sie Hilfen brauchen, wie z.B.:
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Berufliche Integration bzw. Arbeitsplatzsicherung
- Gesundheit
- Krisen/Konflikte
- Familien- und Beziehungsprobleme
- Freizeit
Bei Interesse sprechen Sie mich bitte idealerweise per e-mail an: con tacto