Con tacto - Einzelfallhilfe

 

„Was ich heute bin, ist ein Hinweis auf das, was ich gelernt habe,
 aber nicht auf das, was mein Potential ist.“

Virginia Satir

 

Einzelfallhilfe ist eine Leistung nach dem SGB IX im Rahmen der sozialen Teilhabe (Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX). 
Benötigen Menschen aufgrund seelischer und/oder körperlicher Leiden Unterstützung im Lebensalltag, können sie nach Antragstellung beim zuständigen Sozialamt und Prüfung des Anspruchs die Kostenübernahme für eine Einzelfallhilfe erhalten. 

 

Als Einzelfallhelferin unterstütze ich Sie praktisch und beratend in allen Bereichen, in denen Sie Hilfen brauchen, wie z.B.:

 

- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Berufliche Integration bzw. Arbeitsplatzsicherung

- Gesundheit
- Krisen/Konflikte
- Familien- und Beziehungsprobleme
- Freizeit

 

Bei Interesse sprechen Sie mich bitte idealerweise per e-mail an: con tacto