„Was ich heute bin, ist ein Hinweis auf das, was ich gelernt habe,
aber nicht auf das, was mein Potential ist.“
Virginia Satir
Einzelfallhilfe ist eine Leistung nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe § 53).
Benötigen Menschen aufgrund seelischer und/oder körperlicher Leiden Unterstützung im Lebensalltag, können sie nach Antragstellung beim zuständigen Sozialamt und Prüfung des Anspruchs die
Kostenübernahme für eine Einzelfallhilfe erhalten.
Als Einzelfallhelferin unterstütze ich Sie praktisch und beratend in allen Bereichen, in denen Sie Hilfen brauchen, wie z.B.:
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Berufliche Integration bzw. Arbeitsplatzsicherung
- Gesundheit
- Krisen/Konflikte
- Familien- und Beziehungsprobleme
- Freizeit
Bei Interesse sprechen Sie mich bitte telefonisch, per e-mail oder Fax an: con tacto